Amtliche Dienstleistungen als TÜV Hessen Partner
Egal ob Sie mit Ihrem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung, zu Änderungsabnahmen oder anderen Prüfungen zu uns kommen
– wir nehmen uns Zeit für Sie und beraten Sie umfangreich als Partner von TÜV Hessen über alle amtlichen Leistungen rund um Ihr Fahrzeug.
Im Namen von TÜV Hessen führen wir folgende Leistungen durch:
- Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung
Der Prüfingenieur setzt die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handelt damit im hoheitlichen Auftrag. Bei positivem Ergebnis bringt der Prüfingenieur die HU-Plakette an Ihrem Fahrzeug an.
- Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachtet der Prüfingenieur die Fahrzeuge und dokumentiert die Veränderungen in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Der Prüfingenieur nimmt unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.
- ADR/GGVSE - Prüfungen
Eine wichtige Prüfleistung des Prüfingenieurs ist die Überwachung von Fahrzeugen zum Transport gefährlicher Güter gemäß ADR/GGVSE (ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße / GGVSE: Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn).
- Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens.
- Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
Die Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportbereich sind gestiegen. Der ´´Prüfingenieur führt Sicherheitsprüfungen an LKWs, Zugmaschinen und KOM qualifiziert durch.
- Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Der Prüfingenieur untersucht auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxen, Mietwagen und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr). Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.
- Zuteilung von Schadstoffplaketten
Über den Erwerb einer Feinstaubplakette kann der Autofahrer selbst entscheiden. Sie garantiert die freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen. Die amtlichen "Feinstaubplaketten" können Sie bei Ihrem Sachverständigen erhalten.